Die Nadelstichverordnung ist mit 11. Mai 2013 in Kraft getreten. Ab sofort müssen Arbeitnehmende im Krankenhaus- und Gesundheitswesen "Sicherheitsprodukte" zur Verfügung gestellt bekommen.
Scharfe oder spitze Instrumente wie Injektionsnadeln, Blutentnahmekanülen, Pen-Nadeln und Skalpelle stellen für viele Mitarbeitende im Gesundheitswesen ein großes Risiko dar, sich mit lebensbedrohlichen Erregern, wie dem HI-Virus oder dem Hepatitis-C-Virus zu infizieren. Die Nadelstichverordnung verpflichtet Arbeitgebende zur Umstellung auf „Sichere Instrumente“. Diese verfügen über eine integrierte Schutzvorrichtung, die ein ungewolltes Stechen oder Schneiden verhindern.
Bei einer passiven Schutzvorrichtung wird der Sicherheitsmechanismus automatisch nach Gebrauch aktiviert, bei einer aktiven Schutzvorrichtung muss der Anwender den Mechanismus auslösen.
Eine Unterweisung der Arbeitnehmenden in der korrekten Verwendung und Entsorgung der Sicherheitsprodukte ist unbedingt notwendig. Bei Beschäftigung von Subunternehmen muss durch Information oder sonstige geeignete Maßnahmen gesichert werden, dass auch diese die Verordnung einhalten.
Grundsatz: Gehen Sie niemals davon aus, dass kein Risiko besteht!