Für Kinder mit „umschriebenen Entwicklungsverzögerungen nach ICD 10“ bietet AVOS seit 2008 eine spezielle Therapie in der ambulanten Schlaganfalltherapie-Außenstelle in Hallein an. Diese auf jedes Kind individuell abgestimmte Förderung von AVOS-TherapeutInnen, die unter der ärztlichen Leitung von Dr. Ernst Wenger mit den niedergelassenen KinderärztInnen zusammenarbeiten, hat sich bisher höchst erfolgreich bewährt. Durch den Abschluss eines Abrechnungsvertrages mit der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und der Förderung des Gesundheitsressorts des Landes Salzburgs ist es möglich geworden, das Pilotprojekt vom Tennengau auf das gesamte Bundesland Salzburg auszudehnen und den Selbstbehalt für die Therapiekosten abzuschaffen. Damit soll die erfolgreiche Therapie von AVOS nicht nur in ganz Salzburg angeboten werden, sondern auch insgesamt verbessert werden.
Der neue Abrechnungsvertrag mit der SGKK ermöglicht AVOS ab Juni 2012 nun auch im Lungau und in der Stadt Salzburg eine umfassende logopädische Betreuung von Kindern mit Entwicklungs-verzögerungen im Vorschulalter anzubieten. Für den Flachgau und Pinzgau sucht AVOS derzeit noch nach ErgotherapeutInnen und LogopädInnen, um die effektive Therapie auch dort anbieten zu können. Eine Ausweitung der Therapie auf den Bezirk Pongau soll ab 2013 folgen.
Zielgruppe der Therapie sind Kindergarten- und Vorschulkinder sowie Erstklässler mit „umschriebenen Entwicklungsstörungen nach ICD 10 (international classification of diseases)“. So werden in den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei fünf bis zehn Prozent der Vorschulkinder umschriebene Entwicklungsstörungen (Sprach- und Sprechstörungen, Einschränkungen bei Wahrnehmung und Feinmotorik, sekundäre Verhaltens- und emotionale Störungen) festgestellt, die das Kind später im (Schul-)Alltag schwer belasten können. Als Folge davon kommt es oft zu außergewöhnlichem Verhalten des Kindes, wie Aggressionen, (Schul)-Ängste, Zurückgezogenheit, usw. Um bei Kindern mit sogenannten „umschriebenen Entwicklungsverzögerungen nach ICD 10“ den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen, arbeitet AVOS mit einer speziell auf jedes Kind abgestimmten Ergotherapie und Logopädie.
Zuweisung zur Therapie für Vorschulkinder mit Entwicklungsverzögerungen
Stellt ein/e Kinderarzt/Kinderärztin bei der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung eine Entwicklungsverzögerung bei einem Kind fest, ist die Zuweisung zum Projekt mittels AVOS-eigenen Verordnungsformularen möglich: Die TherapeutInnen nehmen für die Terminvereinbarung telefonisch Kontakt auf, pro Kind sind je nach Bedarf etwa 10 bis 20 Therapietermine vorgesehen. Bei Zuweisung von Kinderärzte/Kinderärztinnen mit Kassenvertrag ist keine chefärztliche Bewilligung notwendig. Das Verordnungsformular gibt es als pdf zum Download auf der AVOS-Homepage unter: http://www.avos.at/pdf/ThF_Verordnung.pdf.
Die Therapie für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen im Vorschulalter von AVOS wird aus Mitteln des Landes Salzburgs und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) finanziert.