Der Winter geht und die Arbeit im Frühling, draußen im Garten, kommt. Eine neue Verordnung des Bundeskanzleramts tritt in Kraft und regelt die Arbeit mit Kettensägen, Motersensen, Freischneider, Heckenscheren und allen handgeführten zweitaktmotorbetriebenen Arbeitsmitteln neu.
Die Geräte dürfen nur mehr mit Alkylatbenzin betrieben werden. Das Arbeiten mit Geräten, die nahe am Kopf geführt werden und giftige Schadstoffe ausstoßen, ist nicht unbedenklich. Kettensägen, Motorsensen, Freischneider, Heckenscheren sind solche zweitaktbetriebenen Geräte, die verhältnismäßig viel Benzol, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide ausblasen und als krebserregend gelten.
An den kommenden Frühlingstagen werden wieder vermehrt Wald- und Gartenarbeiten von den Gemeindearbeitern verrichtet. Dabei müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer daran denken, nur mehr das unbedenkliche Alkylatbenzin zu verwenden. Die Gemeinden erfüllen so ihre Fürsorgepflicht den Mitarbeitern und Kunden gegenüber. Die Freiwilligen Feuerwehren Salzburgs betreiben ihre zwei- und viertaktbetriebenen Geräte schon lange ausschließlich mit Alkylatbenzin, dem benzolarmen oder benzolfreien Benzin. Der Vorteil ist, dass Geräte die länger nicht benutzt werden, jederzeit einsatzbereit sind, da im Alkylatbenzin kein Öl enthalten ist das verkleben kann.
Alkylatbenzin stellt somit eine umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Alternative zum herkömmlichen Benzin von der Tankstelle dar.
Dabei gilt für das Land Salzburg und für die Salzburger Gemeinden bereits jetzt: Kein Benzin mehr von der Tankstelle! Das sieht das Substitutionsgebot vor. Somit sind alle zwei- und viertaktbetriebenen Geräte wie Kettensägen, Motersensen, Freischneider aber auch Rasenmäher und Schneefräse mit Alkylatbenzin zu betreiben. Alternativ kann auch ganz auf Elektomaschinen umgestellt werden.
Beim Umstellen des Kraftstoffs ist aber einiges zu beachten, denn nicht alle Geräte überstehen den Wechsel problemlos. Alte Geräte, die mit herkömmlichen Benzin betrieben wurden müssen vorab gereinigt werden. Das heißt: Ausbau, Reinigung der Kolben, Reinigung der Kolbenringe und des Zylinderkopfs. Das bedeutet schon mal einige zusätzliche Arbeitsstunden. Zudem ist Alkylatbenzin fast um das Dreifache teurer als herkömmliches Tankstellen-Benzin.
Der Gesetzgeber schreibt aber ein Minimierungsgebot (§ 42 ASchG) vor und auch die Giftstoffkonzentration am Arbeitsplatz ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu verringern.
Für Hausbesorger, Landschaftsgärtner, Bauunternehmer bedeutet das zukünftig eine Umstellung – aber auch für kleine Einrichtungen die einen eigenen Hauswart beschäftigen (z.b. Seniorenwohnheim, Schulen).