Therapie für Kinder mit Entwicklungsstörungen

Zielgerichtete Ergotherapie und Logopädie als wesentlicher Baustein für die Entwicklung Ihres Kindes.

Ein Programm der ÖGK, BVAEB und SVS, unterstützt vom Land Salzburg.

Für

Kinder mit umschriebener Entwicklungsstörung, bundeslandweit

 

Wo

AVOS-Therapiestellen

Dauer

Ergotherapie:
max. 10 Termine

Logopädie:
max. 10 Termine

Kosten

kostenlos

Durch zielgerichtete Therapie spielerisch zum Erfolg.

Das interdisziplinäre AVOS-Therapieprogramm leistet einen wertvollen Beitrag bei der positiven (schulischen) Entwicklung von Kindern ab dem Kindergartenalter bis zur 2. Schulstufe. Und das wohnortnahe und abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder.

Die Zuweisung erfolgt mittels AVOS Verordnung durch Kinderärzt*innen.

Ergotherapie unterstützt zum Beispiel …

  • die Entwicklung und Verbesserung der Handlungsfähigkeit
  • die Förderung der Selbstständigkeit
  • die Verbesserung der sensomotorischen Fähigkeiten
  • die Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen

Logopädie unterstützt zum Beispiel …

  • bei der Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten
  • beim Wecken, Erhalten und Entwickeln der Sprechfreude
  • das Leseverständnis und die Schriftsprache
  • die Förderung der Mundmotorik und -sensorik

Für beide Bereiche gibt es zudem den kostenlosen Folder Elterninformation Medien, der sich mit „Handy & Co in der Familie – Tipps und Tricks für den richtigen Umgang“ beschäftigt. Als Grundregel für Kinder gilt: Man sollte sich täglich mehr bewegen, als vor dem Bildschirm zu sitzen!d

Darüber hinaus gibt es Tipps zum sprachförderlichen Verhalten als kostenloses PDF zum Download.

Aktuell sind unsere Standorte für die therapeutische Frühförderung von Kindern im Pongau und Pinzgau aus organisatorischen Gründen vorerst unbesetzt.

Ziele

Unterstützung der positiven Entwicklung von Kindern mit Entwicklungsstörungen durch Verbesserung der Handlungsfähigkeiten im Alltag.

Ärztliche Leitung

Dr. Holger Förster
Prim. Dr. Klaus Kranewitter (Co-Leitung)

Ansprechpartner*innen

Therapiestellen in den Bezirken

Melanie Benzinger, BSc
Bereichsleitung Therapie
benzinger@avos.at |+43 699 15 88 75 72

 

Unsere Therapiestellen:

Salzburg Stadt
Elisabethstraße 2
5020 Salzburg
therapie@avos.at
0662 887588 | Fax -16

Flachgau
Bahnhofstraße 5
5201 Seekirchen
avos-flachgau@avos.at
0662 887588 | Fax -16

Tennengau
Griesplatz 1
5400 Hallein
avos-tennengau@avos.at
0662 887588 | Fax -16

Pongau
Marktplatz 1
5620 Schwarzach
avos-pongau@avos.at
0662 887588 | Fax -16

Pinzgau
Hafnergasse 3
5700 Zell am See
avos-pinzgau@avos.at
0662 887588 | Fax -16

Lungau
Gewerbestraße 594
5582 St. Michael
avos-lungau@avos.at
0662 887588 | Fax -16

Kontaktdaten unserer Therapeuten

Stadt Salzburg

Flachgau

 

Tennengau

Pongau

Pinzgau

 

Lungau

Die Vorteile einer Therapie:

  • Rasches Aufholen des Entwicklungsrückstands
  • Steigerung der Partizipation und Lebensqualität im Alltag
  • Schulfit durch verbesserte Handlungsfähigkeit im Alltag
  • Verbesserung der Selbständigkeit und Erweiterung der Handlungsfähigkeit
Wie wird das gemacht?

Die Therapie richtet sich an Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen nach ICD 10 und wird auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kinder abgestimmt. Eltern sowie Pädagog*innen spielen eine entscheidende Rolle, um den Transfer in den Alltag zu gewährleisten.

Anmerkung: Terminabsagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind jederzeit kostenfrei möglich. Bei Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird ein Selbstbehalt von EUR 25,– verrechnet, sofern ein ärztliches Attest über eine in diesem Zeitraum neu aufgetretene Erkrankung des Kindes oder ein schriftlicher Nachweis über eine in diesem Zeitraum erfolgte COVID-bedingte Quarantäneanordnung vorgelegt werden kann. Bei unentschuldigtem Fernbleiben (gilt auch für versäumte Termine) der Therapie werden die Therapiekosten von € 55,- pro versäumten Termin in Zahlung gestellt.

 

 

 

Der Ablauf

1.
Zuweisung

Die Aufnahme in das Therapieprogramm erfolgt durch Zuweisung durch Kinderärzt*innen. Hier finden sie die AVOS-Verordnung dazu.

2.
Kontaktaufnahme

Nach Einlangen der Verordnung meldet sich ein/e Therapeut*in telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei Nicht-Erreichen wird eine SMS mit genauem Rückruf-Termin versandt. Wenn keine Kontaktaufnahme erfolgt, werden andere Klienten*innen nach vorne gereiht.

3.
Therapie

Beim ersten Termin wird ein genauer IST – Status erhoben und die Alltags-Ziele des Kindes besprochen. In den folgenden Terminen wird gemeinsam mit dem Kind, den Erziehungsberechtigten und den Therapeut*innen an den Zielen gearbeitet und die Umsetzung reflektiert.

4.
Abschluss

Nach den Terminen (lt. Verordnung) wird die Therapie abgeschlossen und ein Abschluss-Bericht an den/die zuständige/n Kinderarzt/Kinderärztin geschickt.

Unsere Fördergeber & Partner: