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AVOS informiert mittels Newsletter regelmäßig über spannende Themen aus der Prävention und Gesundheitsvorsorge.
Fortbildung für Schulen zur Anwendung § 13 Abs. 1. des SMG/
Suchtmittelgesetzes
Der § 13 Abs. 1. des SMG/Suchtmittelgesetzes verpflichtet Schulen, bei Vorfällen mit
Suchtmitteln einzuschreiten. Es geht um ein Setzen klarer Grenzen und zugleich um frühzeitige Unterstützung unter dem Motto „Helfen statt Strafen“. Schüler:innen, die illegale Suchtmittel konsumieren (im Gesetzestext wird dafür „Suchtgiftmissbrauch“ verwendet), ist Hilfe anzubieten, um den Konsum zu beenden.
Sinnvoll ist es, wenn bei einer Fortbildung folgende Personen anwesend sind:
akzente Fachstelle Suchtprävention
Wir bieten regelmäßig Online Eltern-Talks zu verschiedenen Themen und laden Eltern und interessierte Personen ein, beim 45-minütigen Input und anschließender Diskussion kostenlos und anonym teilzunehmen und Fragen zu den genannten…
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Soziale Netzwerke und Online-Spiele bieten große Potentiale für Vernetzung, Kommunikation und Kreativität. Durch ihre schier endlosen Möglichkeiten der Unterhaltung und Ablenkung üben sie eine enorme Faszination gerade auf Kinder und…
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