Unsere Newsletter
AVOS informiert mittels Newsletter regelmäßig über spannende Themen aus der Prävention und Gesundheitsvorsorge.
Fortbildung für Schulen zur Anwendung § 13 Abs. 1. des SMG/
Suchtmittelgesetzes
Der § 13 Abs. 1. des SMG/Suchtmittelgesetzes verpflichtet Schulen, bei Vorfällen mit
Suchtmitteln einzuschreiten. Es geht um ein Setzen klarer Grenzen und zugleich um frühzeitige Unterstützung unter dem Motto „Helfen statt Strafen“. Schüler:innen, die illegale Suchtmittel konsumieren (im Gesetzestext wird dafür „Suchtgiftmissbrauch“ verwendet), ist Hilfe anzubieten, um den Konsum zu beenden.
Sinnvoll ist es, wenn bei einer Fortbildung folgende Personen anwesend sind:
akzente Fachstelle Suchtprävention
Wir bieten regelmäßig Online Eltern-Talks zu verschiedenen Themen und laden Eltern und interessierte Personen ein, beim 45-minütigen Input und anschließender Diskussion kostenlos und anonym teilzunehmen und Fragen zu den genannten…
Der Kindergarten bildet eine wichtige Institution der frühen Suchtvorbeugung. Im ersten Teil dieser Fortbildung werden grundlegende Kenntnisse über Sucht- und Primärprävention vermittelt. Der Ansatz zur Förderung von Lebenskompetenzen ist ebenso…
Soziale Netzwerke und Online-Spiele bieten große Potentiale für Vernetzung, Kommunikation und Kreativität. Durch ihre schier endlosen Möglichkeiten der Unterhaltung und Ablenkung üben sie eine enorme Faszination gerade auf Kinder und…