Der AMD-Tipp 11/2024 von Dr. Franz Sedlmeyer

Zum Umgang mit Radon
am Arbeitsplatz

 

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das natürlich vorkommt und geruchlos, geschmacklos und unsichtbar ist. Es kann sich besonders in Kellern, unteren Stockwerken, Bergwerken und Stollen ansammeln und stellt nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs dar. „In den als Radonschutzgebieten ausgewiesenen Bereichen des Pinzgaus müssen Arbeitgebende Messungen durchführen“, betont Dr. Franz Sedlmeyer, ärztlicher Leiter des AMD Salzburg. Als Rechtsgrundlage gilt hier die Radonschutzverordnung, kurz: RnV.

Sollten die Messungen ein erhöhtes Radonvorkommen ergeben, sind technische,  organisatorische und in letzter Instanz auch persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Letztere sind allerdings schwierig umzusetzen, da Radon nicht gefiltert werden kann. Zu den möglichen Maßnahmen zählen:

  • Belüftung verbessern: Einfach und effektiv ist es, Laufzeiten von Lüftungsanlagen zu verlängern – das verringert die Konzentration von Radon in der Luft.
  • Luftentfeuchtung: Der Einsatz von Luftentfeuchtern kann den Eintrag von Radon in feuchte Bereichen – z.B. in Kellern – reduzieren.
  • Abdichtung: Maueröffnungen und undichte Stellen sollten verschlossen werden, um das Eindringen von Radon bestmöglich zu verhindern.
  • Minimierungsgebot: Aufenthalte in radonbelasteten Bereichen sollten auf ein Minimum reduziert werden und etwa Pausen dürfen dort nicht verbracht werden.
  • Korrekte Arbeitsorte: Wenn möglich, sollten Bereiche mit niedriger Radonkonzentration für die Arbeit bevorzugt werden.
  • Intelligente Lagerung: Materialien, die häufig genutzt werden, sollten in Bereichen mit niedriger – oder idealerweise: keiner – Radonkonzentration gelagert werden.
  • Richtiges Verhalten: Regelmäßige Unterweisungen und Informationen über den sicheren Umgang mit Radon sind wichtig. Mitarbeitende sollten über die Risiken und Schutzmaßnahmen informiert sein.
  • ALARA-Prinzip: „As Low As Reasonably Achievable“, was bedeutet, dass stets die niedrigste mögliche Exposition angestrebt werden sollte. In Radon belasteten Bereichen sollte zudem auf Essen, Rauchen und offenes Licht verzichtet werden.

Zur weiteren Vorsorge zählen zudem regelmäßige Untersuchungen und das Einsetzen von Radonschutzbeauftragten. So müssen sich Menschen, die in Radonschutzgebieten arbeiten und dem Edelgas über dem gesetzlich geregelten Schwellenwert ausgesetzt sind, jährlich von einem/einer dazu ermächtigten Arzt/Ärztin untersuchen lassen. Die Radonschutzbeauftragten sind Mitarbeitende, die über entsprechende Schulungen verfügen, bzw. dazu ausgebildet werden können. Welche Gebiete stark von Radon betroffen sind finden Sie hier.

 

Download und weitere Informationen

Hier finden Sie den Tipp des Monats November 2024 als Download (PDF).

Details zur AMD-Salzburg-Arbeitsmedizin gibt es hier.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.


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