Der aktuelle AMD-Tipp von Dr. Ortrud Gräf
Wiedereingliederungsteilzeit
nach Krankheit
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ermöglicht es Mitarbeitenden, nach einer längeren Erkrankung wie zum Beispiel einer Krebs-Erkrankung schrittweise und unter angepassten Bedingungen in den Beruf zurückzukehren. Durch Erholtage und eine kontrollierte Erhöhung der Wochenstunden soll vermieden werden, dass die Betroffenen körperlich und mental überfordert werden.
„Eine wichtige Rolle beim Gelingen von WIETZ spielt die Arbeitsmedizin. Im Rahmen der Tätigkeit stellen wir die medizinische Zweckmäßigkeit der rechtlichen Maßnahme fest. Stets im Mittelpunkt steht der Mitarbeitende in seiner Gesamtheit“, erklärt die Arbeitsmedizinerin Dr. Ortrud Gräf.
Jede WIETZ-Vereinbarung wird auf die individuellen Bedürfnisse und die jeweilige Krankheitssituation abgestimmt. Gemeinsam wird bewertet, wie belastbar Patient*innen nach einer längeren Erkrankung sind und welche Rahmenbedingungen im Arbeitsumfeld angepasst werden müssen. Dazu gehören etwa ergonomische Maßnahmen am Arbeitsplatz, flexible Pausenzeiten oder die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.
Die Arbeitsmedizin von AMD empfiehlt, bei der WIETZ folgende Checkliste zu beachten:
- Mindestens dreimonatiges Dienstverhältnis vor Beginn des Krankenstandes.
- Der vorhergehende Krankenstand muss mindestens sechs Wochen betragen haben.
- Alle beteiligen Personen müssen sich auf die Bedingungen der WIETZ verständigen.
- Eine Reduktion der Arbeitszeit ist zwischen 25 und 50 Prozent möglich. Wobei die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 12 Stunden betragen muss.
- Die Dauer der WIETZ kann zwischen ein und max. sechs Monaten liegen und kann einmalig um ein bis drei Monate verlängert
- Wiedereingliederungsplan und -vereinbarung: Gemeinsam wird zwischen der betroffenen Person, dem Arbeit-/Dienstgeber und dem/der zuständigen Arbeitsmediziner*in (oft in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin) die Stundenreduktion, Lage und Dauer der Arbeitszeit festgelegt. Die wöchentliche Arbeitszeit soll im Weiteren sukzessive erhöht werden.
- Bei Betrieben ohne Arbeitsmediziner*in muss eine Beratung durch fit2work stattfinden oder die Leistung wird bei einem arbeitsmedizinischen Zentrum, wie dem AMD Salzburg, zugekauft.
- Gibt es einen Betriebsrat/Personalvertretung, ist diese/r bei der Ausgestaltung der Vereinbarung beizuziehen.


Hier finden Sie den aktuellen AMD-Tipp als Download (PDF).
Details zur AMD-Salzburg-Arbeitsmedizin gibt es hier.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.