AMD-Sonderinfo
Was es beim Strandurlaub
zu beachten gilt
Stand: 06.07.2021
Mit dem Beginn der Sommerferien stellt sich für viele Menschen heuer eher kurzfristig die Frage, wo es im Urlaub hingehen soll. Doch auch wenn Corona-Restriktionen und Infektionszahlen derzeit zurückgegangen sind, gilt es einiges zu beachten:
- Vor dem Buchen und der Abreise sollten die örtlichen Bestimmungen des Ziellandes unbedingt angesehen werden. Auch innerhalb der EU haben unterschiedliche Länder unterschiedliche Bestimmungen.
- Für Italien gilt beispielsweise:
- Vor der Einreise muss online das “EUdPLF” ausgefüllt werden – das europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular.
- Dieses Formular erfordert eine online-Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort.
- Jede*r Erwachsene muss hier ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder können gemeinsam mit den Erwachsenen eingetragen werden.
- Auch das Installieren der vieldiskutierten “Grüne Pass”-Handy-App kann für das Reisen innerhalb der EU praktische Vorteile bringen. Aber Achtung vor Fälschungen wie auch das Sozialministerium warnt. Korrekt ist hier ausschließlich die vom Bundesrechnungszentrum (BRZ) ausgegebene Anwendung!
Bei der Rückreise nach Österreich gilt derzeit laut Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Stand 06.07.2021):
- Aus Staaten oder Gebieten mit einem „geringen epidemiologischen Risiko”:
- Die Einreise ist mit dem sogenannten 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig.
- Wer über keinen derartigen Nachweis verfügt, muss sich vor der Einreise online registrieren (Pre-Travel-Clearance) und binnen 24 Stunden einen Test vorlegen.
- Aus “Virusvariantengebieten” – nach aktuellem Stand unter anderem Brasilien, Südafrika und das Vereinigte Königreich – ist grundsätzlich untersagt, wobei es hier unter anderem Ausnahmen für Berufsreisende gibt.
- Reisende müssen sich hier auf jeden Fall vor der Einreise nach Österreich registrieren.
- Ein PCR-Test ist hier verpflichtend durchzuführen.
- In dem meisten Fällen muss eine Quarantäne angetreten werden.
Für den Fall unvorhergesehener Änderungen – etwa das Auftreten vermehrter Covid-Fälle inklusive Änderung des Status des Urlaubslandes – empfiehlt es sich, immer auf ausreichende Kommunikation zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu setzen. Dabei kann auch ein möglicher “verspäteter” Dienstantritt besprochen werden, falls zum Beispiel wider Erwarten doch eine Quarantäne angetreten werden müsste.
Hier gibt es die Sonderinformation „Was es beim Strandurlaub zu beachten gilt“ als Download.
Darüber hinaus stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.