AMD-Sonderinfo

Vorbereitung hilft bei schneller
Reaktion auf Pandemie

Juni 2020

­„Kalt erwischt“ hat die weltweite Corona-Pandemie zahlreiche Betriebe. Vor allem, weil es während der vergangenen 100 Jahre nichts auch nur annähernd Vergleichbares gegeben hat. Laut den Anforderungen der Arbeitnehmer*innen-Schutzgesetze müssen aber auch die Gefahren durch eine Pandemie für den Betrieb erhoben und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Diese Unterlagen sind in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten abzulegen. Erfahrungsgemäß sind ohnehin eine Anzahl an Arbeitsanweisungen, Vorgaben und (Infektionsschutz-)Maßnahmen vorhanden, die nun zusammengetragen werden müssen.

 

Basierend auf den Infos der VDBW, VDSI und DGUV finden Sie hier Tipps, worauf bei der betrieblichen Pandemieplanung zu achten ist. Wie viele der folgenden Punkte können Sie in Ihrem Betrieb bereits abhaken?

  • Um die Pandemieplanung laufend auf dem neuesten Stand zu halten, sollten Sie diese regelmäßig mit aktuellen Entwicklungen und Empfehlungen der Gesundheits-behörden aktualisieren. Bei Personalwechsel sollte die Aufgabenzuweisung bedacht werden.
  • Vorbereitet sein: Während einer Pandemie können plötzlich viele Beschäftigte zeitgleich erkranken oder Pflegeurlaub beantragen. Hier sollte es einen „Ersatzspieler*innen“-Plan geben.
  • Bereits im Vorfeld sollten Ansprechpartner*innen – und deren Vertreter*innen – festgelegt werden, die Fragen inmitten einer Pandemie möglichst schnell beantworten können. In größeren Unternehmen bietet sich ein Krisenstab an.
  • Arbeitgeber*innen sollten festlegen, wie die interne Kommunikation Intranet? Telefon? Aushang? Hier ist es wichtig, dass die Informationen sachlich erfolgen und die Anweisungen klar sind. Gute Information verhindert Panik!
  • Steht für den Krankheitserreger bereits ein Impfstoffe zur Verfügung, sollten Unternehmen diesen zur Verfügung stellen. Impfungen schützen nicht nur die geimpften Menschen selbst, sondern auch deren Umgebung.
  • Hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz betrifft Arbeitgeber*innen mit der Bereitstellung von Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, Hautschutzmitteln und erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung, sowie deren Bevorratung. Arbeit-nehmer*innen müssen diese Angebote anwenden, die erforderlichen Abstandsregeln sowie die Husten- und Niesetikette einhalten und sind entsprechend zu unterweisen.
  • Regelmäßiges Lüften und Überprüfung eventuell vorhandener Lüftungs- und Klimaanlagen müssen gewährleistet werden.
  • Sämtliche Hygienevorgaben sind nicht nur in den Arbeitsbereichen sondern auch in gemeinschaftlich genützten Räumen (Mitarbeiter*innen-Küchen, Kantinen, Pausenräume …) anzuwenden.
  • Um Geschäftsabläufe bei Personalausfall fortsetzen zu können, sollte festgelegt sein, wie Mitarbeiter*innen ersetzt werden können, wenn bestimmte Fertigkeiten (erforderlicher Führerschein, Know-how beim Bedienen von Maschinen, Anwenden von Software) gefragt sind. Auch die Möglichkeiten für Homeoffice sollten geklärt sein. In welchen Bereichen ist das für wen machbar und wer kümmert sich um die technische Ausrüstung?
  • Auch mögliche Erkrankungen gehören gemanagt. Arbeitnehmer*innen mit Krankheitssymptomen müssen das Unternehmen umgehend telefonisch informieren und eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen. Arbeitgeber*innen sollten schriftlich vorgeben, wie in einem akuten Krankheitsfall zu reagieren ist – zum Beispiel die Desinfektion des Arbeitsplatzes und vorab festgelegte Verhaltens- und Schutzmaß-nahmen für die Kolleg*innen.
  • Dienstreisen, Tagungen und Fortbildungen vorbereiten und planen: Prüfung, welche Reisen durch Telefon- oder Videokonferenzen ersetzt werden können. Was lässt sich im Notfall verschieben? Sind Reisen erforderlich, müssen Arbeitgeber*innen die Reisenden über Hygiene- und Notfallmaßnahmen unterweisen. Aktuelle Informationen zu Reisewarnungen stellt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten im Internet zur Verfügung.
Weitere Infos und Download

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung oder wenden Sie sich an unsere Covid-19-Infoline unter Tel. 0662/887588-22.

 

Hier finden Sie die Sonderinformation als PDF-Datei zum Download: AMD_Sonderinformation_202006_Vorbereitung_hilft