AMD-Tipp des Monats

So funktioniert die
korrekte Ladungssicherung

September 2020

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Wussten Sie schon, wer für die Sicherung des zu verladenden Gutes verantwortlich ist? Die Praxis zeigt, dass Ladungssicherung oftmals ungenügend oder fehlerhaft durchgeführt wird. Dabei trägt sie erheblich zur Verkehrssicherheit bei. Neben Schäden am Ladegut verursachen unzureichende Maßnahmen möglicherweise Schäden an unbeteiligten Dritten.

Die Qualität von Transportleistungen zeichnet sich unter anderem durch korrekt ausgeführte Ladungssicherung aus, die einen gefahrlosen Transport gewährleistet. Daher ist es unabdingbar, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und sich über die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten bewusst zu werden und zu sein.

Der Gesetzgeber weist allen, die am Ladevorgang beteiligt sind, bestimmte Verantwortlichkeiten zu. Verlader*innen sind für die „beförderungssichere“, Frachtführer*innen sind für die „betriebssichere“ – also verkehrssichere – Verladung verantwortlich, denn der/die Fahrer*in kennt das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten, der/die Verlader*in kennt die Ware. Grundsätzlich gilt, dass alle, die durch Handeln oder Unterlassen einen Schaden verursachen, dafür einstehen müssen.

Für Schäden infolge unzureichender (sofern es keine schriftliche Vereinbarung gibt), haftet zunächst der/die Absender*in der Ware. Auch wenn Fahrer*innen auf Anordnung der Absender*innen beim Verladen mithelfen. Fahrer*innen sind in diesem Fall nur Erfüllungsgehilf*innen. Hier zeigt sich, wie komplex diese Thematik ist. Zum Tragen kommen unter anderem das StGB, die StVO, das KFG und die KGV. Auch das ASchG – konkret §14 – fallen in diese Kategorie und in die Verantwortung der Arbeitgeber*innen.

 

Hier finden Sie den AMD-Tipp des Monats als PDF-Datei zum Download: AMD_Tipp_des_Monats_Ladungssicherung

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.

 

Verantwortlichkeiten und Checklisten

Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung:

  • Herstellende, Absendende, Verladende, Transporteur*innen und Frachtführer*innen
  • Beförderungs- und betriebssichere Beladung des Fahrzeuges:
    • Ladepersonal
    • Fahrzeugführer*innen
    • Fahrzeughalter*innen
  • Der/die Fahrer*in ist nur der/die Letzte in der Verantwortungskette. Schriftstücke, die Fahrer*innen alleinige Verantwortung aufbürden, sind rechtlich unwirksam.

Maßnahmen-Checkliste zur Ladungssicherung:

  • Eine*n Verantwortliche*n Anordnungsbefugte*n bestellen.
  • Transportdokumentation mit schriftlichen Aufzeichnungen, Fotos, Unterschriften, bzw. Vorbehalten auf Frachtbriefen oder dem Verwenden von CMR-Frachtbriefen usw.
  • Unternehmensinterne Kontrollen
  • Ein Ladungs- bzw. Kontrollbuch führen.
  • Für den Transport gefährlicher Stoffe gelten besondere Bestimmungen (ADR).