AMD-Tipp des Monats
Leitern, Tritte und Rollgerüste –
echte Gefahrenquellen?
Jänner 2021
Im Jahr 2019 (aktuellere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor) ereigneten sich österreichweit 7.029 Unfälle mit Leitern, Gerüsten und auf Dächern. Davon sind 2.909 Unfälle direkt auf den Gebrauch von Leitern zurückzuführen. Im Durchschnitt beträgt die Ausfallszeit nach einem solchen Unfall etwa 28 Tage und verursacht durchschnittliche Kosten von zirka 4.153 € für den Betrieb.
Unfallstatistik Sturz AUVA:
- Anzahl Arbeitsunfälle mit Leitern, Gerüsten und auf Dächern: 7.029
- Anzahl Arbeitsunfälle mit Leitern: 2.909
- Durchschnittliche Ausfallzeit je Unfall mit Leitern: 28 Tage
- Durchschnittliche Kosten je Unfall mit Leitern: 4.153 €
84 % aller Leiterunfälle ereignen sich in einem Bereich bis zwei Meter Höhe!
45% der Unfälle ereignen sich bis zu einer Absturzhöhe von einem Meter. Zwischen einem Meter und zwei Metern ereignen sich weitere 39% der Leiterunfälle.
Was muss beachtet werden?
Grundsätzlich sind die Bedienungsanleitungen der Hersteller zu befolgen. Zudem ist auf die Standsicherheit der Leiter (Tragfähigkeit des Bodens) zu achten. Leitern sind nur für kurzfristige Arbeiten im Greifraum der Mitarbeite gedacht. Arbeiten dürfen nur von unterwiesenen und körperlich geeigneten Arbeitnehmer*innen durchgeführt werden.
Weiters ist zu beachten, dass das „Gehen“ mit Stehleitern (beidseitig besteigbare Sprossenleitern) nicht zulässig ist.
1) Unterweisung (ASchG § 14, AM-VO § 5): Arbeitgeber*innen müssen Ihre Mitarbeiter*innen im sicherheitsgerechten Umgang mit Leitern, Tritten und Rollgerüsten gemäß ASchG §3, §14 unterweisen, auf mögliche Gefahrenquellen hinweisen und diese gemäß ASchG §7 soweit wie möglich ausschalten.
2) Überprüfung (ASchG § 17 Abs. 2, AM-VO § 8 Abs. 1)
Rollgerüste, Leitern und Tritte sind in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen zu überprüfen. (entsprechend ASchG, §17, Abs.2). Beschädigte Arbeits-mittel sind auszuscheiden oder fachgerecht instand zu setzen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.
Folgende Vorschriften und Normen kommen für Leitern und Tritte zur Anwendung:
- AschG/BSG: § 2, 3, 5, 12, 14, 17, 33, 35, 36, 37
- AM-VO: § 1, 2, 3, 5, 16, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 47
- ÖNORM: EN 131
- ÖNORM: Z 1501
- ÖNORM: EN 14183
- ÖNORM: EN Z1600
Der AMD Salzburg verfügt über fachkundige Personen für die Überprüfung von Leitern, Tritten und Gerüsten. Bei Interesse erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.
Hier finden Sie den AMD-Tipp des Monats als PDF-Datei zum Download: AMD_Tipp_des_Monats_Leitern, Tritte und Rollgerüste