Der AMD-Tipp 10/2024 von Ing. Anita Katzlinger
Gutes Licht als
Schlüssel zum Wohlbefinden
„Ich sitze gerne im Dunkeln und mein Bildschirm ist ohnehin hell genug” oder „Ich vertrage einfach keine künstliche Beleuchtung” – diese Sätze zählen zu den häufigsten, die AMD-Salzburg-Sicherheitsfachkraft Ing. Anita Katzlinger hört, wenn es um eine gesunde und korrekte Beleuchtung am Arbeitsplatz geht. „Menschen können kurzfristig viel kompensieren, langfristig ist es wichtig, rechtzeitig auf Körper und Geist zu achten.”
„Dabei ist auch die Sicht nach draußen für die Psyche wichtig. Lichteintrittsflächen ermöglichen nicht nur diese Sicht und entsprechende Blickwechsel, sondern lassen auch Tageslicht, also natürliche Belichtung, an den Arbeitsplatz.“ Neben den möglichen Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden von Menschen, können auch körperliche Symptome – Verschlechterung der Sehleistung, Nackenverspannungen, etc. – Ursache ungeeigneter Lichtverhältnisse sein.
Um negativen psychischen und körperlichen Auswirkungen durch schlechte Lichtverhältnisse vorzubeugen, sind Mindestanforderungen an Arbeitsplätze etwa in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) festgelegt. Dazu zählt, dass
- Lichteintrittsflächen mindestens zehn Prozent der Bodenfläche betragen.
- Sichtverbindungen ins Freie bestehen, die mehr als 5% der Lichteintrittsfläche betragen.
- eine möglichst gleichmäßige künstliche Beleuchtung der Arbeitsplätze vorhanden ist.
- es Vorrichtungen gibt, die etwa störende Reflexionen vermeiden können.
Ausnahmen können zulässig sein, wenn die Nutzungsart kein Tageslicht zulässt, es technisch nicht anders möglich ist (Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.), nur zwischen 18.00 Uhr und 06.00 Uhr gearbeitet wird, es sich um Tiefgaragen, kulturelle Einrichtungen, Verkaufsstellen in dicht verbauten Ortskernen oder Gastgewerbebetriebe handelt. Falls hier natürlich belichtete Räume existieren, müssen ortsgebundene Arbeitsplätze auch in diesen untergebracht werden.
Der AMD Salzburg kann mit geeigneten Messgeräten die Lichtverhältnisse an bestehenden Arbeitsplätzen überprüfen und bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze gemäß den gesetzlichen Anforderungen beraten. Generell empfiehlt Ing. Anita Katzlinger, folgende Punkte zu beachten:
- Blendungen, Reflexionen und starke Kontraste vermeiden.
- Tageslicht, künstliche Beleuchtung und die Sicht ins Freie sollten gemäß den gesetzlichen Vorgaben bestmöglich kombiniert werden.
- Bildschirmarbeitsplätze benötigen eine ausreichende Beleuchtung, die mindestens 500 Lux betragen sollte, 800 Lux werden empfohlen.
- Schreibtischlampen sollten – wie der Name schon sagt – den ganzen Schreibtisch ausleuchten und nicht nur punktuelle Verbesserungen bringen.
- Vor allem in Großraumbüros sollten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Licht und Beschattung geschaffen werden, um Probleme mit Lichtverhältnissen zu vermeiden.
Hier finden Sie den Tipp des Monats Oktober 2024 als Download (PDF).
Details zur AMD-Salzburg-Sicherheitstechnik gibt es hier.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.