AMD-Sonderinfo
Die aktuellen Regelungen
nach dem Lockdown
Stand: 12. Dezember 2021
Mit 12. Dezember hat die Österreichische Bundesregierung in Absprache mit den Bundesländern und Expert*innen den allgemeinen Lockdown in Österreich aufgehoben – allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Zudem greifen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, die auch an den Arbeitsplätzen gelten.
Quer durch die unterschiedlichen Branchen müssen Unternehmer*innen folgende Punkte beachten:
- In allen geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden – auch am Arbeitsplatz, sofern keine weiteren Schutzvorrichtungen (etwa Plexiglaswände) vorhanden sind.
- Ein Mindestabstand zu Personen aus fremden Haushalten ist nicht vorgeschrieben. Dennoch werden hier zwei Meter Abstand empfohlen.
- Generell muss in Unternehmen ein Covid-19-Präventionskonzept Zudem muss es jeweils eine*n Covid-19-Beauftragte*n geben. Die gleiche Regelung gilt auch für Veranstaltungen.
- Grundsätzlich wird – sofern machbar – eine Home-Office-Regelung empfohlen.
Darüber hinaus gilt am Arbeitsplatz nach wie vor die 3G-Pflicht. Folgende Bereiche benötigen einen 2,5G-Nachweis (hier gelten ausschließlich PCR-Tests):
- Mitarbeitende in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
- Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen
- Mitarbeitende in Krankenanstalten
- Mitarbeitende in Kuranstalten
- Mitarbeitende in sonstigen Bereichen der Gesundheitsdienstleistungen
Für Unternehmen mit Kundenkontakt, etwa bei körpernahen Dienstleistungen oder im Handel, gelten folgende Regelungen für betriebsfremde Personen:
- Kund*innen müssen eine FFP2-Maske
- Betriebsstätten dürfen nur mit 2G-Nachweis betreten werden, außer es handelt sich um die Grundversorgung (etwa Apotheken, Lebensmittelhandel oder Banken).
- Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur mit FFP2-Maske benützt werden.
Weitere Details des Sozialministeriums, des Bundes und vom Land Salzburg finden Sie hier:
- Die Regelung auf der Homepage des Sozialministeriums
- Aktuelle Regelungen des Bundes
- Aktuelle Regelungen in Salzburg
Der AMD Salzburg bietet den Betrieben ein umfangreiches Testangebot – auch direkt in
den Unternehmen. Dabei reicht die Palette vom genauen PCR-Gurgeltest bis zum schnellen Antigen-Test. Darüber hinaus sind auch Antikörper-Tests möglich. Die Details dazu finden Sie hier!
Hier gibt es die Sonderinformation „Die aktuellen Regelungen nach dem Lockdown“ als Download.
Darüber hinaus stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.