AMD-News

COVID-19-Sonderfreistellung
für werdende Mütter verlängert

März 2022

Die COVID-19-Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen ab der 14. Schwangerschaftswoche wurde bis 30.6.2022 verlängert. Der Freistellungsanspruch besteht ab 18.3.2022 auch wieder für geimpfte Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche, die in körpernahen Berufen tätig sind. Die bisherige Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Schwangeren ist somit hinfällig.

Weitere Informationen und Download

Mehr Details zu den Covid-19-Rechtsgrundlagen für werdende Mütter in Berufen mit direktm Körperkontakt sind hier auf der Homepage der Arbeitsinspektion zu finden.

Die Sonderinformation „Covid-19-Rechtsgrundlage für werdende Mütter in Berufen mit direktem Körperkontakt“ gibt es hier als PDF-Download.

Alle Infos für Betriebe zu Covid-19 im kompakten Überblick finden Sie hier.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.