AMD-Tipp Oktober und November 2022
Bildschirmarbeitsbrillen
und Bildschirmsehtests
Eine Bildschirmarbeitsbrille ist eine Sehhilfe für den Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm. In der Bildschirmarbeitsverordnung ist genau geregelt, welche Voraussetzungen für eine Verwendung einer Bildschirmarbeitsbrille notwendig sind.
Mit dem Einsetzen der Alterssichtigkeit (Presbyopie) können Probleme beim notwendigen Blickwinkel zwischen Lesebereich und Bildschirm auftreten. Normalerweise liegen Lesebereiche 30-40 Zentimeter entfernt, während der Bildschirm-Abstand bei 60-70 Zentimetern liegt. Üblicherweise reichen bis zu einem Alter von 40-50 Jahren Universalstärkebrillen aus. Diese werden auch an Bildschirmarbeitsplätzen verwendet. Vor der Verordnung einer Arbeitsbildschirmbrille sollte sichergestellt sein, dass die im Alltag verwendete Universalbrille optimal angepasst und eingestellt ist. Eine Bildschirmbrille ist keine Zweitbrille für das Büro.
Die Bildschirmarbeitsverordnung sieht vor, dass Arbeitnehmenden an Bildschirmarbeits-plätzen spezielle Brillen zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. In diesen Fällen müssen die Arbeit-/Dienstgebenden die Kosten für eine Bildschirmbrille übernehmen – in „zweckmäßiger” (also einfacher) Ausführung.
Dabei gibt es drei unterschiedliche Varianten:
- Monofokalbrillen mit Gläsern in einheitlicher Stärk. Diese reichen meist völlig aus, sofern keine Leseaufgaben und/oder Publikumsverkehr zur täglichen Arbeit zählen.
- Bifokalbrillen mit zwei unterschiedliche Stärken: Für das Lesen und den Monitor.
- Trifokalbrillen mit drei unterschiedlichen Stärken: Für das Lesen, die Entfernung zum Bildschirm und für weiter entfernte Fokuspunkte – etwa Publikumsverkehr.
Bei Bildschirmbrillen selbst kommt es auf folgende Faktoren an:
- Damit keine störenden Lichtreflexe auftreten, sollten diese entspiegelt sein.
- Getönte Gläser – auch Blaulichtfilter oder mit automatischer Tönung – eignen sich nicht als Bildschirmbrillen, da sie scharfes Sehen verringern.
- Herkömmliche Gleitsichtbrillen eignen sich nicht für die Bildschirmarbeit, denn der Nahsichtbereich befindet sich im unteren Brillenrand und kann durch damit einhergehende Zwangshaltungen Nacken- und Rückenschmerzen hervorrufen.
Gemäß §68 ASchG, §67 B-BSG und §41 BSG haben Arbeitnehmende das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, wenn sie durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit am Bildschirmgerät, oder durchschnittlich mehr als 3 Stunden (mit Unterbrechungen) ihrer Tagesarbeitszeit am Bildschirmgerät beschäftigt sind – vor Aufnahme der Bildschirmarbeit und danach in regelmäßigen Abständen (3 Jahre), sowie bei Beschwerden (z.B.: Brennende/tränende Augen, verschwommen Sehen, Kopfschmerzen).
Bildschirmsehtest (Achtung: dieser ersetzt keine augenfachärztliche Untersuchung):
- Überprüfung der Sehschärfe und Untersuchung des sonstigen Sehvermögens durch eine(n) Arbeitsmediziner*in oder Arbeitsmedizinische Fachassistenz mittels Sehtestgerät, bezogen auf die Bildschirm-Distanz.
- Erläuterung des Untersuchungsergebnisses und Besprechung eventuell notwendiger Maßnahmen, wie Pausengestaltung etc.
- Beratung des Arbeitsnehmenden hinsichtlich der augengerechten Aufstellung des Bildschirmgerätes.
Hier finden Sie den Tipp des Monats Oktober und November 2022 als Download (PDF).
Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.
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