Alle Unternehmen sind zum ArbeitnehmerInnenschutz gesetzlich verpflichtet und müssen eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Machen Sie mehr aus dieser Pflicht.
ArbeitnehmerInnenschutz muss sein!
Sie haben es in der Hand: Machen Sie mehr aus den gesetzlichen Verpflichtungen. Mit dem Experten-Team des AMD können Sie aus der gesetzlichen Verpflichtung den größtmöglichen Nutzen ziehen.
Unternehmen mit Weitblick wissen: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ihre wichtigste Ressource. Investitionen in sichere und gesunde Arbeitsverhältnisse rechnen sich doppelt und dreifach. Die Mitarbeiter-Zufriedenheit steigt, die Kosten durch Fehlzeiten gehen zurück.
Unsere Expertinnen und Experten vom AMD führen Sie durch den Paragraphen-Dschungel des Arbeitnehmer*innenschutzes. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und sich trotzdem auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr eigenes Business.
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz
Das Mutterschutzgesetz (MSchG) regelt Beschäftigungsverbote für werdende Mütter aber auch die Evaluierungspflicht von allen Arbeitsplätzen, an denen Frauen beschäftigt werden
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) legt die allgemeinen Anforderung fest, die Arbeitsstätten erfüllen müssen
Das Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) regelt die Überprüfung des ArbeitnehmerInnenschutz durch die Arbeitsinspektorate
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Arbeitgeber müssen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner bestellen
Nach dem 7. Abschnitt des ASchG hat in jedem Unternehmen eine Betreuung durch Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte (SFK) verpflichtend zu erfolgen. Wenn das Unternehmen keine internen Arbeitsmediziner und SFK selbst anstellt, dann müssen externe Präventivkräfte beschäftigt werden. Am einfachsten geht das durch die Beauftragung eines arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Zentrums wie dem AMD Salzburg.
Abhängig von der Mitarbeiteranzahl im Unternehmen erhöht sich die so genannte Präventionszeit, also das jährliche Zeitausmaß in dem Arbeitsmediziner und SFK beschäftigt werden müssen. Im Schnitt ist von 1,5 Stunden jährliche Präventionszeit je Arbeitnehmer auszugehen. Gerne übernimmt der AMD Salzburg für Sie eine exakte Berechnung der Präventionszeit.
Verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, mögliche arbeitsplatzbezogene Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit aller Arbeitnehmer zu ermitteln und alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Auch eine Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz hat verpflichtend zu erfolgen. Gerne unterstützen die Expert*innen des AMD Salzburg Sie bei der Arbeitsplatzevaluierung.
Von der Pflicht zur Kür
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