AMD-Tipp
Arbeiten bei großer Hitze
Juni 2019
Heiße Sommer sind in Österreich längst keine Seltenheit mehr. Umso wichtiger, zu wissen, welche Maßnahmen zum (Selbst-)Schutz getroffen werden können und müssen. Denn an heißen Tagen nimmt die Leistungsfähigkeit und Konzentration deutlich ab – bei körperlichen wie geistigen Tätigkeiten. Zudem steigen die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko an.
Beim Indoor-Working müssen in den Arbeitsräumen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung (Büro) soll die Raumtemperatur maximal 25°C betragen. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, sollten diese 25°C nicht überschritten werden. Sind solche nicht vorhanden, sind von Arbeitgeber*innenseite sämtliche Maßnahmen (technische und organisatorische) auszuschöpfen, um die Temperatur zu senken. Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz allerdings nicht vor.
Beim Outdoor-Working ist im Baugewerbe die Hitze im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes als „Schlechtwetter“ definiert. Neu geregelt ist seit 1. Mai 2019, dass bereits ab 32.5°C ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden muss. Sollte frei gegeben werden, greift die Regelung von 60 Prozent des eigentlichen Lohns.
Auf besondere Personengruppen wie werdende und stillende Mütter, Arbeitnehmer*innen an Steharbeitsplätzen, Ältere und chronisch Kranke ist Bedacht zu nehmen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.
Tipp-Download:
201906_NEU_AMD_Tipp_Arbeiten_bei_grosser_Hitze
Technische Maßnahmen:
- Veränderungen am Gebäude wie Lichtschutzvorrichtungen (Außenrollos), Fassadenverkleidungen
- Zufuhr kühlerer Luft durch Ventilatoren, Klimaanlagen, mobile Klimageräte
- Nachtauskühlung durch Lüften in den frühen Morgenstunden
Organisatorische Maßnahmen:
- Änderungen der täglichen Arbeitszeit, etwa durch früheren Arbeitsbeginn, Verkürzung der Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen
- Änderung von Leistungsvorgaben
- Home-Office ermöglichen
Personenbezogene Maßnahmen:
- Getränke zur Verfügung stellen
- Bekleidungsvorschriften lockern
- Duschgelegenheiten zur Verfügung stellen
- Abschattung Arbeitsplatz
- Haut-/Augenschutz: Sonnencreme, Kopfbedeckung mit Nackenschutz, entsprechende UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen
- Schutzkleidung muss auch bei hohen Temperaturen getragen werden