AMD-Sonderinfo

Betroffene können sich ab sofort wieder
Covid-19-Risikoatteste ausstellen lassen

Stand: 22. November 2021

Bereits im Mai 2020 hat die Österreichische Regierung in einem eigenen Bundesgesetzblatt zur „Covid-19-Risikogruppen-Verordnung“ genau definiert, welche Menschen durch die Pandemie besonders gefährdet sind. Aktuell können die Betroffenen noch bis zum 14. Dezember 2021 ein neuerliches Attest des betreuenden Arztes dem/der Arbeitgeber*in vorlegen.

Konkret haben die Arbeitgeber*innen bei Risikopatient*innen zu prüfen,
  • ob ein Arbeitsplatzwechsel möglich ist
  • ob eine technische oder organisatorische Maßnahmen das Risiko verringern kann oder
  • ob Home-Office (also Arbeiten von zuhause aus) möglich ist.

Sollten diese Maßnahmen nicht umsetzbar sein, müssen die Betroffenen Risikopatient*innen von der Arbeit freigestellt werden. Ausgegeben worden ist die ab 22. November gültige 474. Verordnung des Bundesministers für Arbeit am 19. November 2021.

 

Die Arbeitsmedizin empfiehlt

unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe folgende Punkte, um der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber*in nachzukommen:

  • Festgelegte Evaluierungs-Maßnahmen sollten generell eingehalten werden.
  • Kontakt mit Covid-19 ist überall und jederzeit möglich. Daher sind die bekannten Sicherheitsmaßnahmen wie „Social Distancing“, das Einhalten der Hustenetikette und regelmäßiges Händewaschen anzuwenden.
  • Ein Mindestabstand von einem Meter muss gewährleistet werden.
  • Home-Office sollte großzügig angewendet werden.
  • Wenn möglich sollten getrennte Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Wenn möglich empfiehlt sich ein Arbeitsplatzwechsel in den Innendienst – ohne Kundenkontakt.
  • Für Arbeiten direkt am Kunden oder Patienten (bes. Gesundheits- und Sozialbereich) sollten Mitarbeiter*nnen eingesetzt werden, die keiner Risikogruppe angehören.
Download und weitere Informationen