AMD-Sonderinfo
Neue Corona-Maßnahmen
basieren auf einem Stufenplan
Stand: 15.09.2021
Mit einem Bündel an Maßnahmen, die ab dem 15. September in Kraft treten, geht die Bundesregierung in den Herbst. Besonders im Fokus steht hier ein Stufenplan, der an die Auslastung der Intensivbetten geknüpft ist. Bisher ist als Richtwert die Sieben-Tages-Inzidenz herangezogen worden. Die gesamte Rechtsvorschrift in der Fassung vom 15.09.2021 finden Sie hier.
Konkret gibt es drei Stufen, die im Bedarfsfall Verschärfungen aktivieren:
Stufe 1 tritt bei einer Auslastung von 200 Intensivbetten (10%) in Kraft und bedeutet, dass
- Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Abnahme gelten.
- an allen Orten, an denen ein Mund-Nasenschutz vorgesehen ist wieder FFP2-Maskenpflicht herrscht (Geschäfte des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel).
- Menschen ohne Impfung auch im allgemeinen Handel eine FFP2-Maske tragen müssen.
- die Grenze der 3G-Regel bei Zusammenkünften ab 25 Personen anstelle von 100 Personen gilt.
- die Kontrollen der geltenden Maßnahmen verschärft
Stufe 2 gilt sieben Tage nach Überschreiten von 300 belegten Intensivbetten (15%). Dann gilt:
- In die Nachtgastronomie, zu „ähnlichen Settings“ und zu Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Menschen Zutritt (2G-Regel).
- So genannte „Wohnzimmertests“ (selbst durchgeführte Antigen-Tests) sind nicht mehr für den 3G-Nachweis gültig.
Stufe 3 gilt sieben Tage nach Überschreiten von 400 belegten Intensivbetten (20%). Dann gilt:
- Die Zugangsbeschränkungen werden ausgeweitet. An allen Orten, an denen die 3G-Regel gilt, haben nur mehr Personen Zutritt, die geimpft oder genesen sind, oder einen gültigen PCR-Test vorweisen können.
Grundsätzlich gilt der Impf-Nachweis für Vollimmunisierte 360 Tage ab der Zweitimpfung, bzw. 270 Tage bei Einmal-Impfstoffen im Rahmen des 3G-Nachweises.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie hier.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Landesregierungen zusätzliche Regelungen erlassen. Mit Stand 14. September 2021 gibt es für Salzburg keine weiteren Regelungen. Einen aktuellen Überblick finden Sie hier.
Hier gibt es die Sonderinformation „Neue Corona-Maßnahmen basieren auf Stufenplan“ als Download.
Darüber hinaus stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.