AMD-Sonderinfo

Erforderliche Arbeitsbedingungen
für Risikopersonen

Mai 2020

In Kooperation haben die Ärztekammer Salzburg/Referat für Arbeitsmedizin und der AMD Salzburg hier wichtige Fragen der Arbeitsmedizin zur aktuellen Covid-19-Pandemie zusammengestellt (Stand: 11.05.2020).

Seit 7. Mai ist im Bundesgesetzblatt „Covid-19-Risikogruppe-Verordnung“ genau definiert, welche Faktoren während der Pandemie als besonders gefährdend gelten:

  • Fortgeschrittene funktionelle oder strukturelle chronische Lungenkrankheiten, die eine dauerhafte, tägliche, duale Medikation benötigen (etwa pulmonale Hypertonien, Mucoviscidosen/zystische Fibrosen oder fortgeschrittenes COPD).
  • Chronische Herzerkrankungen mit Endorganschaden, die dauerhaft therapiebedürftig sind (etwa ischämische Herzerkrankungen oder Herinsuffizienzen).
  • Aktive Krebserkrankungen mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie metastasierende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie).
  • Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden müssen (etwa Knochenmarkstransplantation während der letzten zwei Jahre, immunsuppressive Threapie, Graft vs. Host Disease, dauernde Kortisontherapie, laufende Biologikatherapie sowie HIV mit hoher Viruslast).
  • Fortgeschrittene chronische Nierenerkrankungen (etwa chronische Niereninsuffizienz, Nierenersatztherapie, Nierentransplantation).
  • Chronische Lebererkrankungen mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose ab Childs-Stadium B).
  • Ausgeprägte Adipositas ab Grad III mit einem BMI höher als 40.
  • Diabetes mellitus (Typ I mit regelmäßig erhöhtem HBA1c > 7,5%, Typ II mit regelmäßig erhöhtem HBA1c > 8,5% oder Typ I oder Typ II mit Endorganschäden).
  • Arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschäden, insbesondere chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, oder nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung.

Erkrankungen wie diese können einen ungünstigen Erkrankungsverlauf annehmen lassen. Daher sollen betroffene Personen zusätzlichen Anspruch auf Schutzmaßnahmen erhalten. Covid-19-Risikoatteste können von Ärzt*innen seit dem Erscheinen des Bundesgesetzblattes zu den Risikogruppen erstellt werden. Die derzeit geltenden individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen können dennoch beibehalten werden. Besteht der Wunsch des Dienstnehmers Home-Office, Arbeitsplatzumgestaltung, bzw. Dienstfreistellung geltend zu machen, muss hierzu bei der Arbeitsstätte ein Covid-19-Risikoattest vorgelegt werden.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Präventivkräfte des AMD Salzburg gerne zur Verfügung.

 

 

 

Arbeitsmedizinische Empfehlungen

Ungeachtet der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, greift die Fürsorgepflicht des Dienstgebers:

  • Einhaltung festgelegter Evaluierungs-Maßnahmen im Allgemeinen,
  • zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Kontakt mit Covid-19 überall und jederzeit möglich ist und daher die bekannten Sicherheitsmaßnahmen wie social distancing, Einhaltung der Hustenetikette, regelmäßiges Händewaschen anzuwenden sind
  • Gewährleistung des Einhaltens eines Mindestabstandes von 1 Meter
  • Möglichkeit des Homeoffice großzügig anzuwenden oder
  • Schaffung von abgetrennten Arbeitsplätzen,
  • Arbeitsplatzwechsel in den Innendienst möglichst ohne Kundenkontakt
  • Für Arbeiten direkt am Kunden oder Patienten (bes. Gesundheits- und Sozialbereich) Mitarbeiter*nnen einsetzen, die nicht der Risikogruppe angehören.

 

Hier gibt es den Tipp „Erforderliche Arbeitsbedingungen für Risikopersonen“ als Download!