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Wiedereingliederungsteilzeit

Wiedereingliederung nach Krankheit nützt DienstnehmerInnen, DienstgeberInnen und dem Sozialsystem. Der Weg zurück in den Job nach länger andauernden Krankenständen von Arbeitnehmenden wird flexibel gestaltbar.

Ziel ist es mit dem neuen Wiedereingliederungsteilzeitgesetz…

…den Wiedereinstieg fördern nach längerer physischer und psychischer Erkrankung
…langfristiger Erhalt der Gesundheit
…Festigung der Arbeitsfähigkeit
…Rückfall im Erkrankungsfall verhindern

Das Wiedereingleiderungsteilzeitgesetzes tritt mit 1.7.2017 in Kraft.

Die ArbeitsmedizinerInnen leisten Beratung und Unterstützung des Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Die ArbeitsmedizinerIn ermöglicht die Wiedereingliederungsteilzeit durch:

  • Zustimmung der ArbeitsmedizinerIn zum Wiedereingliederungsplan
  • Zustimmung der ArbeitsmedizinerIn zur Wiedereingliederungsvereinbarung

Die Wiedereingliederung muss immer zweckmäßig sein! Schutz vor wiederholter Erkrankung. Wird von den Versicherungsträgern geprüft.

 Die Arbeitswelt gehört zu den wichtigsten Lebensbereichen des Menschen, sie kann sehr entscheidend zur persönlichen Entfaltung und damit zur Gesundheit oder Krankheit beitragen. (AMZ, Erich Psopischil, 2017)

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Nützliche Links:

Pressemeldung Parlament Wiedereingliederungsteilzeitgesetz
Pressemeldung WKÖ
ORF Salzburg

Downloads

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz