Frau M. (Name geändert) ist glücklich, dass es in ihrem Leben endlich wieder aufwärts geht. Im Rahmen einer betrieblichen Wiedereingliederung nutzte die 52-jährige Angestellte die umfangreiche Hilfe, die ihr nach einem psychischen Zusammenbruch von ihrem Unternehmen gegeben wurde.
Nach monatelangem Hin und Her zwischen beruflichem und privatem Stress, Panikattacken und nächtlichen Schlafstörungen war die 52-jährige Kundenberaterin nervlich vollkommen am Ende. Dies blieb auch den Vorgesetzten und Mitarbeitenden im Betrieb nicht verborgen und so war im Dezember 2010 eine Krankschreibung unausweichlich. Für Frau M. brach damit eine Welt zusammen, sie fühlte sich nutzlos und mit ihren Problemen im Stich gelassen. Der erste Lichtblick im neuen Jahr bot sich Frau M. im Jänner 2011 bei einem Gespräch mit der Personalabteilung, dem direkten Vorgesetzten, dem Betriebsrat und der zuständigen Arbeitsmedizinerin des AMD Salzburg, bei dem die Arbeitnehmerin zum ersten Mal von der Möglichkeit einer betrieblichen Wiedereingliederung hörte. Ein individueller Stufenplan für die Wiedereingliederung wurde gemeinsam erarbeitet.
Unterstützung für Betriebe
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist nach dem Arbeits- und Gesundheitsgesetz (AAG) eine systematische Vorgehensweise zur betrieblichen Integration von, mitunter älteren, Mitarbeitenden, die dauerhaft mit gesundheitlichen, körperlichen oder psychischen Problemen, Einschränkungen und Handicaps zu kämpfen haben. Die Wiedereingliederung zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit dieser Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten, diese Arbeitnehmenden durch einen leistungsadäquaten Einsatz im Unternehmen weiter beschäftigen zu können und die gesundheitlichen Risiken im Unternehmen zu reduzieren. Unterstützung erhält der Betrieb in diesem Prozess durch die zuständigen ArbeitsmedizinerInnen, die Arbeitsplätze und Organisationsstrukturen sowie Möglichkeiten und Grenzen einer Wiedereingliederung kennen. Im Fall der 52-jährigen Kundenberaterin konnte die Arbeitsmedizinerin des AMD Salzburg nach Entbindung der ärztlichen Schweigepflichten Kontakt mit der betreuenden Fachärztin aufnehmen. Anhand der Diagnose "allgemeiner Erschöpfungszustand mit Panikattacken" und in Absprache mit der Kollegin wurde der weitere Fahrplan festgelegt.
Therapie und Wiedereinstieg
Die Therapie – eine Kombination aus medikamentöser Behandlung und einer Psychotherapie – half Frau M. wieder neuen Lebensmut zu fassen. Bereits im April 2011 wagte sie den Wiedereinstieg im Betrieb – mit einer 30-, statt bisher, 40-Stunden-Woche und einem Urlaubstag pro Woche im ersten Monat. Zudem bot ihr der Arbeitgeber an, vorerst im Back Office zu arbeiten, um mit weniger Belastungam Arbeitsplatz im Unternehmen wieder nach und nach Fuß fassen zu können.
Frau M. ist heute glücklich, wieder Freude am Leben und an ihrer Arbeit zu haben. Vorgesetzte und KollegInnen sind froh, die erfahrene Mitarbeiterin im Unternehmen halten zu können und bieten gerne ihre Unterstützung an. Der von der Arbeitsmedizinerin laufend geführte Abgleich zwischen der Leistungsfähigkeit und den Anforderungen an die Mitarbeiterin sichert die Nachhaltigkeit der betrieblichen Wiedereingliederung.